Garten: Grundstücksfläche ist nicht automatisch gleichwertige Fläche
Ein Garten kann für Käufer ein entscheidendes Qualitätsmerkmal sein. Dennoch ist nicht jeder Quadratmeter eines Grundstücks automatisch mit demselben Bodenwert anzusetzen.
Entscheidend ist die Nutzbarkeit
Für die Wertermittlung sind unter anderem folgende Fragen wichtig:
- Liegt die Fläche innerhalb des baulich nutzbaren Grundstücksbereichs?
- Welche planungsrechtliche Nutzung ist möglich?
- Wie ist die Fläche zugeschnitten und erreichbar?
- Bestehen Rechte, Belastungen oder tatsächliche Nutzungshindernisse?
- Ist die Fläche selbstständig oder nur zusammen mit dem Hauptgrundstück sinnvoll nutzbar?
„Gartenland“ ist keine universelle Wertkategorie
Der Begriff Gartenland wird in der Praxis unterschiedlich verwendet. Er bedeutet nicht automatisch, dass pauschal ein bestimmter Prozentsatz des Bodenrichtwerts anzusetzen ist.
Die sachgerechte Bewertung hängt von den örtlichen Marktverhältnissen und der konkreten Qualität der Teilfläche ab.
Pflegezustand und Gestaltung
Ein gepflegter Garten kann die Marktgängigkeit und den Gesamteindruck positiv beeinflussen. Ein ungepflegter Garten führt aber nicht automatisch zu einem eigenen rechnerischen Bodenwertabschlag.
Relevanter sind tatsächliche Beseitigungs-, Freilegungs- oder Wiederherstellungskosten sowie die Frage, wie der Grundstücksmarkt auf den Zustand reagiert.
Verborgene Besonderheiten
Brunnen, alte Fundamente, Leitungen, Geländesprünge oder Hinweise auf Bodenverunreinigungen können für die Grundstücksnutzung bedeutsam sein. Solche Sachverhalte müssen zunächst aufgeklärt werden, bevor daraus ein Werteinfluss abgeleitet wird.
Fazit
Der Garten ist weder bloße Dekoration noch automatisch „minderwertige Restfläche“.
Sein Wertbeitrag ergibt sich aus Lage, Nutzbarkeit, Zuschnitt, rechtlichen Rahmenbedingungen und Marktverhalten.
Wer den Wert einer Garten- oder Hinterlandfläche prüfen möchte, findet weitere Hinweise bei Bodenwertermittlung und Grundstücksteilung und Arealentwicklung in Brandenburg. Hier können Sie Ihr Grundstück zur Einschätzung vorstellen.