2. Der Garten
Wir lassen das eiserne Tor hinter uns und betreten das Grün. Der Blick fällt auf das gepflegte Idyll. Dort steht ein massives Gartenhaus auf einem Fundament. Daneben eine Schaukel. Unter unseren Füßen führt ein Weg zum Nachbarn. Alles wirkt fest, alles wirkt zugehörig.
Ein Trugschluss. Hier, zwischen Gras und Himmel, regiert die juristische Unterscheidung. Was das Auge sieht, ist für den Wert oft irrelevant. Und was man nicht sieht, kann entscheidend sein.
Der Scheinbestandteil: Die Maskerade
Wir treten an das Gartenhaus. Es wirkt für die Ewigkeit gebaut. Doch das Gesetz fragt nicht nach dem Beton, es fragt nach dem Willen. Wurde es errichtet, um zu bleiben? Oder nur zu einem vorübergehenden Zweck? Das Gartenhaus des Mieters, die Baracke für die Bauzeit – das Gesetz entlarvt sie als „Scheinbestandteile“. Sie sind Gäste auf Zeit. Bewegliche Sachen, die sich als Immobilie tarnen. Ich bewerte für Sie das Bleibende, nicht das Flüchtige.
Das Recht: Die unsichtbare Fessel
Wir blicken auf den Boden. Man sieht nur Erde, doch juristisch können hier Fesseln liegen. Ein Wegerecht oder ein Wohnrecht bindet den Wert. Als zertifizierter Sachverständiger (D1) ist mein Blick hier kritisch: Ich prüfe für Sie das Grundbuch auf diese unsichtbaren Lasten. Denn mein Ziel für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus ist die Klarheit. Wir suchen den unbelasteten Boden, den reinen Wert. Finden wir Fesseln, zeige ich sie auf.
Das Zubehör: Der treue Diener
Schließlich der Blick in die Küche. Die Einbauküche, die Markise. Sie sind nicht fest verwachsen, aber sie sind dazu bestimmt, dem wirtschaftlichen Zweck zu dienen. Sie sind die Diener des Hauses, nicht das Haus selbst. Hier ziehe ich die schärfste Grenze. Ein Diener kann entlassen werden, eine Küche kann ausziehen. Ich bewerte die Herrschaft, nicht das Gefolge.